Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Hautkrebs durch Sonnenstrahlung kann eine Berufskrankheit sein / Zum 1. Januar ist die Berufskrankheiten-Verordnung um vier Krankheitsbilder ergänzt worden
Berlin (ots) - Seit dem 01. Januar 2015 können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden: Plattenepithelkarzinome sowie ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Nicht als Berufskrankheit anerkennungsfähig sind ...